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Kreuze in Klassenzimmern
Streitfall: Religiöse Symbole im öffentlichen Raum

Die Frage, ob bzw. wie weit religiöse Symbole im öffentlichen Raum sichtbar sein können (oder sollen), hat aus rechtlicher Sicht zwei Komponenten: die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und – gleichsam als Hintergrundfolie – die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirchen/Religionsgesellschaften. Religions- und Weltanschauungsfreiheit kann in ihrem vollen Umfang am besten in einem religiös-weltanschaulich neutralen Staat wie Österreich verwirklicht werden.

 

Religiös-weltanschauliche Neutralität bedeutet nicht - wie oft fälschlich postuliert wird -, dass der Staat Religion vollkommen in die Privatsphäre abdrängt. Dadurch, dass der moderne Leistungs-, Kultur- und Sozialstaat zahlreiche Aufgaben erfüllt, die das Privatleben der BürgerInnen nachhaltig beeinflussen (z.B. Bildung), würde ein Ignorieren aller religiösen Bezüge bei der Erfüllung dieser Aufgaben durch den Staat letztlich bedeuten, dass die Ausübung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit des Einzelnen einschränkt wird. Die Forderung nach Trennung von Staat und Kirche kann und darf sich in diesem Zusammenhang nur darauf beziehen, dass die staatlichen Institutionen einerseits und jene der Kirche andererseits strikt voneinander getrennt sind.

 

Positive Religionsfreiheit umfasst das Recht auf (öffentliche) Ausübung von Religion. Das Tragen von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum ist daher zulässig, ebenso die Errichtung von Gebäuden, die der Religionsausübung dienen, das Aufstellen religiöser Symbole oder das Anbringen von solchen an Gebäuden.

 

Eine Einschränkung der Religionsfreiheit kann auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung im Rahmen der grundrechtlich vorgegebenen Schranken, wie öffentliche Ordnung und Sicherheit, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer etc. erfolgen, sofern keine andere, allenfalls weniger einschränkende Möglichkeit besteht.

 

Die Religionsfreiheit schützt nicht nur positiv das Ausüben von Religion, sondern beinhaltet auch, dass niemand dazu gezwungen werden kann, einer (bestimmten) Religion anzugehören, sie auszuüben oder sich zu einer Religion öffentlich zu bekennen (sogenannte negative Religionsfreiheit). Umstritten ist, wie weit die negative Religionsfreiheit auch das Recht beinhaltet, nicht mit religiösen Symbolen konfrontiert zu werden, und ob aufgrund dessen verboten werden kann, religiöse Symbole in der Öffentlichkeit zu tragen, anzubringen oder zu errichten. Bisher lehnt die Judikatur eine solche Auslegung der negativen Religionsfreiheit ab.

 

Jedes Symbol trägt zudem einen verdichteten Sinn in sich, der sich zwischen dem Symbol und dem Betrachter immer wieder neu entfaltet und eine große Vielfalt generiert. Dies gilt für alle religiösen Symbole. So ist das Kreuz ein religiöses, aber auch ein kulturelles Symbol, das für die europäische Identität steht. Dies muss bei jeder Diskussion um religiöse Symbole mit bedacht werden.

 

Kreuz
Religionsfreiheit und Neutralitätsgebot des säkularen Staates

Das Kreuz im öffentlichen Raum widerspreche der Religionsfreiheit und dem Neutralitätsgebot des Staates, so lautet ein gängiger Einwand. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg folgt diesem Argument nicht[1]: das Kreuz als "passives Symbol" verletze die Religionsfreiheit nicht, es sei zwar in erster Linie ein religiöses Symbol, ein Einfluss auf die Schülerinnen und Schüler lasse sich aber nicht nachweisen. Eine nach Italien übersiedelte Finnin wollte in dem letztlich vom EGMR behandelten Fall ihren Kindern den Anblick der Schulkreuze ersparen und ging deshalb vor Gericht. Der italienische Staat verletze seine weltanschauliche Neutralitätspflicht und müsse daher die Kreuze abhängen, argumentierte sie.

 

Der Anwalt der Republik Italien, Joseph Weiler, ein anerkannter Europarechtler und praktizierender Jude, hat diese Argumentation als "Christophobie bezeichnet, als angstvolle Flucht der Europäer vor ihren eigenen christlichen Wurzeln und Prägungen."[2]

 

Wofür steht das Kreuz?

 

Über die zentrale Frage, die Bedeutung des Kreuzes, was es inhaltlich vermittelt und wofür es steht, wird in der medialen Öffentlichkeit auffällig wenig gesprochen. Eine rein rechtliche Argumentation und der Hinweis auf höchstgerichtliche Entscheidungen reichen für eine Begründung der Schulkreuze jedenfalls nicht aus. Sie wären letztlich nur Machtargumente, die mit dem Kreuz so gar nicht zusammenpassen wollen.

 

Das Kreuz ist heute das christliche Symbol schlechthin. Es verdichtet die Botschaft von Tod und Auferstehung, es ist Ausdruck der Zuwendung Gottes und Zeichen für die Hoffnung auf Erlösung. Es führt uns vor Augen, dass wir auf eine neue Gerechtigkeit für diese Welt hoffen dürfen, die den Leidenden und Benachteiligten zuteilwird. Das Kreuz bleibt aber angesichts der Forderungen der Bergpredigt eine ständige Herausforderung. So erinnert es uns beispielsweise auch an das Unrecht, das in seinem Namen im Lauf der Geschichte geschehen ist. Wer es als Zeichen der Überlegenheit der europäischen Kultur vereinnahmt, verkennt seine theologische Sprengkraft. Ein einfaches Symbol ist es nicht!

 

Das Kreuz ist den Christen heilig. Könnte es auch für Andersgläubige, Agnostiker oder gar Atheisten ein Denkanstoß sein? Der tschechische Theologe Thomás Halík hat daran erinnert, dass es das Christentum nach dem Fall des Römischen Reiches und der Massenmigration germanischer Stämme geschafft hat, an die Migranten auch das Erbe antiker Zivilisation, römisches Recht und griechische Metaphysik zu übergeben. Das Christentum hat sich – nicht zuletzt durch die Auseinandersetzung mit Aufklärung und Religionskritik – zu Religionsfreiheit und -toleranz durchgerungen. Auch heute ist es in der Rolle eines Dolmetschers zwischen dem Islam und dem säkularen Westen gefragt. Es "kann doch in vielem besser als die Atheisten den Islam verstehen und auch besser als die Muslime den Säkularhumanismus, dieses ungewollte Kind des westlichen Christentums."[3]

 

Das Kreuz ist aber längst nicht nur ein religiöses Symbol. Es prägt den öffentlichen Raum, sei es als Zeichen für Hilfsorganisationen oder als unübersehbare Markierung auf den Gipfeln unserer Berge. Das Kreuz steht zudem für die Leistungen, leider aber auch für manche Irrwege europäischer Kultur und kann uns vor historischer Amnesie bewahren. Wäre da nicht auch ein Ansatzpunkt für eine neue, vertiefte Diskussion des Verhältnisses von Kirche und Staat? Was bedeutet es etwa für eine Gemeinschaft, wenn sich als Folge des gesellschaftlichen Wandels und aufgrund verstärkter Zuwanderung konkurrierende Vorstellungen von Moralität, Freiheit und Emanzipation weiter verschärfen? Das Kreuz könnte zur Klärung solcher und ähnlicher Fragen viel beitragen. Ich vertraue auf die Inspirationskraft des Kreuzes und all jener, die sich darauf berufen.

 

Einladung zum Dialog

 

Die Reflexion über das Kreuz kann – jenseits aller rechtlichen Überlegungen – in der Schule auch Integrationskraft entwickeln und die Haltung der Toleranz vertiefen. Es kann verbinden, Mut machen, die Schwächeren stärken. Aus dem christlichen Welt- und Menschenbild, das sich im Kreuz verdichtet, lässt sich viel Kraft für den Schultag schöpfen. Marwan, ein junger Muslim aus Mosul, fertigte aus zwei Metallstangen ein Kreuz und richtete es in der vom IS zerstörten Kirche seiner Heimatstadt auf. Er könne nicht verstehen, dass Muslime diesen für die Christen wichtigen Ort zerstört hätten. Mit seiner Aktion habe er den Christen sagen wollen: "Wir stehen an eurer Seite. Das Kreuz steht für etwas, und es gehört in unser Land."[4]

 

HR Mag. Franz Asanger

Direktor Bischöfliches Schulamt der Diözese Linz

 

 

[1] Lautsi v Italien, Entscheidung Nr. 30814/06 [2] Jan Ross: Willkommen, ihr Götter! in: Die Zeit Nr.32, 2.8.2010 S.3 [3] Thomas Halik: Hüter der Aufklärung in: Süddeutsche Zeitung, 15. Januar 2016 [4] https://csi.or.at/irak-muslim-stellt-vom-is-zerstoertes-kreuz-wieder-her (abgerufen am 5.2.2017)

 

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